Garantie

Eines der am häufigsten angesprochenen Themen, das von KFZ-Vertragshändlern gerne zur Verunsicherung der Kunden benutzt wird.

Hier die richtige Antwort:

Jeder Kunde, der in der Europäischen Gemeinschaft (EU) ein Neufahrzeug erwirbt, hat laut Verordnung der EU-Kommission (GVO) zwei Jahre Werksgarantie ab der Zulassung in Deutschland. Darüber hinaus gelten auch für den Käufer eines EU-Fahrzeugs alle weiteren vom Hersteller vergebenen Garantien (wie Mobilitätsgarantie, Lackgarantie, etc).