AGB

  1. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, sämtliche Nebenabsprachen oder nachträgliche Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen.
  2. Der Lieferant ist von der Lieferung freigestellt,
    • wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten nicht geliefert wird.
    • wenn unvorhergesehen eine deutliche Preiserhöhung vom Hersteller vorgenommen wird.
    • wenn durch Gesetzesänderung ein Import wesentlich erschwert wird.
    Ein Schadenersatz in diesem Fall wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
  3. Alle von uns gelieferten Fahrzeuge werden, wenn nicht anders vereinbart, mit deutschem Kraftfahrzeugbrief und dreijährigem TÜV zulassungsfertig ausgeliefert. Die Garantie richtet sich nach den jeweiligen Herstellerbedingungen (in der Regel zwei Jahre). Gewährleistungsansprüche sind an den entsprechenden Vertragshändler im jeweiligen Auslieferungs-/ Zulassungsland zu stellen. Die Garantie beginnt ab Datum der Fahrzeugauslieferung des ausländischen Händlers an uns. Für eine eventuelle Garantieverkürzung (z.B. Lagerwagen) erhalten Sie eine “kostenlose” Neuwagenanschlußgarantie für das 3. Jahr von unserem Partner der Car-Garantie (Hiervon ausgeschlossen sind Fahrzeuge mit drei Jahren Werksgarantie und Händlergeschäfte).
  4. Liefertermine verstehen sich ausnahmslos unverbindlich.
  5. Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten, kann der Käufer nach setzen einer zehntägigen Frist von der Bestellung zurücktreten.
  6. Preiserhöhungen ( max. 5% ), Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
  7. Die Firma Roller Automobile GmbH ist berechtigt, nicht bestellte Mehrausstattung zum halben deutschen Listenpreis bis zu einem Gesamtwert von Euro 300 EUR mitzuliefern.
  8. Die Ausstattung entspricht der durch Roller Automobile GmbH angebotenen. Es wird keine Haftung übernommen für eventuelle Abweichungen von der deutschen Serienausstattung.
  9. Keine Preisbindung im Ausland. Das heißt, dass eventuelle Preiserhöhungen und Kursschwankungen an den Endverbraucher weitergegeben werden.
  10. Bei Nichtabnahme werden dem Käufer 15% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Dem Käufer ist unbenommen einen geringeren Schaden des Verkaufs nachzuweisen.
  11. Zur Bezahlung werden neben Bargeld nur LZB-Schecks oder Vorabüberweisungen akzeptiert.
  12. Eine Abholung des Fahrzeugs kann frühestens einen Tag nach Zustellung unserer Bereitstellungsanzeige erfolgen.
  13. Die Abnahme des Fahrzeugs hat innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige zu erfolgen, es sei denn, es werden ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen.
  14. Verzugszinsen werden mit 5% p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
  15. Die Firma Roller Automobile GmbH haftet für Schäden nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ihrerseits verschuldet sind.
  16. Alle Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Roller Automobile GmbH.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.
  18. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben alle anderen Bestimmungen rechtswirksam.
  19. Alle Angaben sind ohne Gewähr, Druckfehler sind vorbehalten.